Expertenforum - Betriebsübergang / Verschmelzung: DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Betriebsübergang / Verschmelzung: DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise

    Hallo,


    meine Kollegin hatte letzte Woche schon eine Frage zu den Fristen bei Gesellschaftsverschmelzungen gestellt, hier kamen aber heute noch 2 weitere Fragen auf:


    1. DEÜV-Meldungen: Wenn ich es richtig gelesen habe, müssen bei einem Betriebsübergang Meldungen mit Abgabegrund 13 bzw. 33 erstellt werden. Ist das richtig? Unser Gehaltsabrechnungssystem bietet uns -im Rahmen der Möglichkeit des Massen-Kopierens von einem zum anderen Mandanten- nur die systemisch erstellten Meldegründe 10 + 30 an.


    2. Dann zu den Beitragsnachweisen: Gesetz den Fall, der Betriebsübergang findet zum 18.7. statt, die Gehaltsabrechnungsläufe finden aber erst am 24.7. statt. Dann wären die Gesellschaften zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung ja schon verschmolzen. Ist es möglich, dass wir die Gehaltsabrechnungen in der einen Firma rückwirkend zum 18.07. vornehmen (= Einstellung der Betriebstätigkeit) und somit am 24.07. die Beitragsnachweise mit Daten (Entgelte, Beiträge) bis einschließlich 18.07. versenden, in der anderen Firma dann mit den Daten ab 19.07. (der betroffenen Mitarbeiter) oder ist das nicht möglich, da zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung nur noch die 1 Firma existiert. Und wenn dem so ist, wir können wir eventuell notwendige Abrechnungskorrekturen auf Monate vor dem Verschmelzungsdatums/ des Betriebsübergangs vornehmen?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!



     

  • 02
    RE: Betriebsübergang / Verschmelzung: DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise

    Guten Tag,
     
    die Abgabegründe 13 und 33 sind korrekt und wenn diese durch Ihr Abrechnungsprogramm nicht auswählbar sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter.
     
    Sofern bei einem Betriebsübergang im Laufe eines Monats mit einer neuen Betriebsnummer vorliegt, sind für jede Betriebsnummer getrennte Abrechnungen zu erstellen.  Für diesen Monat sind dann im Ergebnis zwei Beitragsnachweise (mit unterschiedlichen Betriebsnummern) zu übermitteln. Zur technischen Umsetzung wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Softwareanbieter.  Wenn sich die Betriebsnummer nicht verändert, bestehen aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine Bedenken für diesen Monat einen gesamten Beitragsnachweis abzugeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.