Hallo,
meine Kollegin hatte letzte Woche schon eine Frage zu den Fristen bei Gesellschaftsverschmelzungen gestellt, hier kamen aber heute noch 2 weitere Fragen auf:
1. DEÜV-Meldungen: Wenn ich es richtig gelesen habe, müssen bei einem Betriebsübergang Meldungen mit Abgabegrund 13 bzw. 33 erstellt werden. Ist das richtig? Unser Gehaltsabrechnungssystem bietet uns -im Rahmen der Möglichkeit des Massen-Kopierens von einem zum anderen Mandanten- nur die systemisch erstellten Meldegründe 10 + 30 an.
2. Dann zu den Beitragsnachweisen: Gesetz den Fall, der Betriebsübergang findet zum 18.7. statt, die Gehaltsabrechnungsläufe finden aber erst am 24.7. statt. Dann wären die Gesellschaften zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung ja schon verschmolzen. Ist es möglich, dass wir die Gehaltsabrechnungen in der einen Firma rückwirkend zum 18.07. vornehmen (= Einstellung der Betriebstätigkeit) und somit am 24.07. die Beitragsnachweise mit Daten (Entgelte, Beiträge) bis einschließlich 18.07. versenden, in der anderen Firma dann mit den Daten ab 19.07. (der betroffenen Mitarbeiter) oder ist das nicht möglich, da zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung nur noch die 1 Firma existiert. Und wenn dem so ist, wir können wir eventuell notwendige Abrechnungskorrekturen auf Monate vor dem Verschmelzungsdatums/ des Betriebsübergangs vornehmen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!