Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines Verschmelzungsvertrags vom 03.06.2025 wurden die Geschäftsanteile einer Firma rückwirkend ab dem 01.01.2025 von einer anderen Firma übernommen. Bei der übernommenen Firma bestehen noch Arbeitsverträge. Ab wann und wie muss die Ummeldung in der Sozialversicherung auf den neuen Arbeitgeber erfolgen? Vielen Dank für Ihre Antwort.