Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Betriebsübergang bleibt der Mitarbeiter beim neuen Arbeitgeber weiterhin im Krankengeldbezug?

    Hallo Expertenteam,

    von unserem Tochterunternehmen übernehmen wir Mitarbeiter (einer Betriebsabteilung) durch Betriebsübergang ab 01.07.25. Da ist jetzt ein Mitarbeiter dabei der im Krankengeldbezug ist. Jetzt stellen sich bei uns folgende Fragen:

    Müssen wir als "neuer " Arbeitgeber bei dem Mitarbeiter sofort Lohnfortzahlung (6 Wochen) leisten? Oder bleibt der Mitarbeiter weiterhin im Krankengeldbezug?

    Wie sieht die Meldung/-en zur SV ab 01.07.25 bei ihm aus?


    Vielen Dank schon mal für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Betriebsübergang bleibt der Mitarbeiter beim neuen Arbeitgeber weiterhin im Krankengeldbezug?

    Guten Tag,
     
    die Regelungen zum Betriebsübergang ergeben sich aus § 613a BGB.
     
    Da Ihre Frage betrifft vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Im Anschluss der arbeitsrechtlichen Bewertung können wir eine sozialversicherungsrechtliche Einschätzung abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Betriebsübergang bleibt der Mitarbeiter beim neuen Arbeitgeber weiterhin im Krankengeldbezug?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Im Falle eines Betriebsübergangs tritt der „neue“ Arbeitgeber in die bisherigen Arbeitsverhältnisse ein. Dabei werden beispielsweise auch die Beschäftigungszeiten etc. übernommen.


    Für die Entgeltfortzahlung bedeutet dies, dass sich nichts geändert. Der Mitarbeiter bleibt im Krankengeldbezug.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.