Expertenforum - Betriebsrente

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  • 01
    Betriebsrente

    Bei einem Mandanten haben wir jetzt mehrere Fälle, in denen eine Betriebsrente ausgezahlt werden muss.

    Im aktuellen Fall, muss die Betriebsrente auf Grund eines Gerichtsurteils ab dem 01.10.2022 nachgezahlt werden.


    Das Urteil ist aus November 2024.

    Die Firma muss eine Nachzahlung für die Monate 10.22-09.24 i.H.v. 3.200 € nebst Zinsen leisten

    und ab 10.24 monatliche einen Betrag i.H.v. ca. 130 €.


    Jetzt ist meine Frage, wie die 3.200 € behandelt werden müssen? Handelt es sich um einen Einmalbezug? Oder müssen Sie mtl. nachberechnet werden was allerdings nur rückwirkend bis Januar 2023 geht.

    Wie müssen die Zinsen behandelt werden? Sind diese Lohnbestandteil?

     

  • 02
    RE: Betriebsrente

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich stellen Betriebsrenten im Sinne der Sozialversicherung Versorgungsbezüge dar.
    Zusätzlich anfallende Zinsen sind in diesem Zusammenhang keine Versorgungsbezüge und daher nicht zu verbeitragen.
     
    Eine Verbeitragung als Arbeitnehmer scheidet hier aus.
     
    Nach unserer Einschätzung handelt es sich auch für die zurückliegende Zeit um einen laufenden Versorgungsbezug, der als solcher der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden muss.
     
    Von dort erhalten Sie dann die Rückmeldung zur Beitragspflicht.
     
    Für individuelle rechtverbindliche Absprachen/Auskünfte zur Meldeverpflichtung bzw. Beitragsverpflichtung empfehlen wir Ihnen, sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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