Bei einem Mandanten haben wir jetzt mehrere Fälle, in denen eine Betriebsrente ausgezahlt werden muss.
Im aktuellen Fall, muss die Betriebsrente auf Grund eines Gerichtsurteils ab dem 01.10.2022 nachgezahlt werden.
Das Urteil ist aus November 2024.
Die Firma muss eine Nachzahlung für die Monate 10.22-09.24 i.H.v. 3.200 € nebst Zinsen leisten
und ab 10.24 monatliche einen Betrag i.H.v. ca. 130 €.
Jetzt ist meine Frage, wie die 3.200 € behandelt werden müssen? Handelt es sich um einen Einmalbezug? Oder müssen Sie mtl. nachberechnet werden was allerdings nur rückwirkend bis Januar 2023 geht.
Wie müssen die Zinsen behandelt werden? Sind diese Lohnbestandteil?