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  • 01
    Betriebsrente an Rentner mit Wohnsitz Ausland

    Hallo Zusammen,

    wie ist ein Rentner zu behandeln, an dem eine Betriebsrente ausbezahlt wird, hinsichtlich KV/PV + ZMV-Verfahren? (hier Beispiele, Türkei, Italien bzw. Spanien)

    Sind diese in DE KV/PV Pflichtig auf die von uns abgerechnete Betriebsrente? Oder sind diese generell KV/PV frei, da diese mit dem Staat Deutschland nichts mehr zu tun haben? Was müssen wir als Zahlstelle hier abprüfen / beantragen / Bescheinigungen einholen?

    Danke für Ihr Feedback,

    Grüße

    TOM_MGG

  • 02
    RE: Betriebsrente an Rentner mit Wohnsitz Ausland

    Guten Tag,
     
    die Zahlstellen haben im Rahmen der Beitragsverpflichtung der zuständigen Krankenkasse die Versorgungsempfänger zu melden. Von entscheidender Bedeutung ist hier die Feststellung der zuständigen Krankenkasse.
     
    Grundsätzlich muss es sich bei dem Versorgungsempfänger um eine in Deutschland kranken- und pflegeversicherte Person handeln, denn nur dann kann es sich bei dem Versorgungsbezug um einen beitragspflichtigen Bezug handeln.
     
    Ist der Versorgungsempfänger nicht in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so besteht für den Versorgungsbezug auch keine Beitragsverpflichtung.
     
    Für Ihren Fall bedeutet dies, dass sofern Ihre Versorgungsempfängerin ausschließlich in der Türkei, Italien oder auch Spanien krankenversichert ist, hier keine Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen sind.
     
    Wir empfehlen Ihnen, alle relevanten Unterlagen, die zum Nachweis einer Krankenversicherung im Ausland dienen, zu Ihren Unterlagen zu nehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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