Expertenforum - Betriebspraktikum Schüler zur Berufsorientierung

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  • 01
    Betriebspraktikum Schüler zur Berufsorientierung

    Unser Mandant hat einer Schülerin, welche das Technische Schulzentrum besucht ein Praktikum zur Berufsorientierung für 4 Wochen zugesagt. Die Schülerin ist bei der UKBW gesetzlich über die Schule für das Betriebspraktikum unfallversichert. Unser Mandant möchte der Schülerin gerne 300€ für die Zeit bezahlen, als kleine Aufmerksamkeit. Welchen BGS und welche Personengruppe muss ich nehmen?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Betriebspraktikum Schüler zur Berufsorientierung

    Hallo NH1101,

    bei einem „Orientierungspraktikum“ handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um ein „freiwilliges Praktikum“. Dieses ist grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis anzusehen.
     
    Wird allerdings - so wie in Ihrem Sachverhalt angedacht  - das Orientierungspraktikum mit einem monatlichen Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 556,00 €) absolviert, handelt es sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Beiträge an die Minijob-Zentrale abzuführen sind (Personengruppenschlüssel „109“). Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „6100“ bzw. „6500“ sofern auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wird.
     
    Alternativ könnte - sofern die Kriterien hierfür erfüllt sind – die Beschäftigung im Rahmen der Kurzfristigkeit sozialversicherungsfrei abgerechnet werden (Personengruppenschlüssel „110“, Beitragsgruppenschlüssel „0000). Da hier das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten wird, erfolgt keine Prüfung der Berufsmäßigkeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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