Hallo,
ein Mandant hat eine Umfirmierung vorgenommen. Dabei ändert sich nur der Firmenname und die Adresse. Die Rechtsform bleibt gleich und auch sonst ändert sich am Gesellschaftervertrag nicht.
Muss hier aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht eine Änderung der Betriebsnummer erfolgen?
Danke und ein frohes neues Jahr!