Expertenforum - Betriebsnummer VS Betriebsstättennummer

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  • 01
    Betriebsnummer VS Betriebsstättennummer

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    da in manchen Formularen die Aufführung Betriebsnummer und Betriebsstättennummer erfolgt wollten wir hierzu eine Anfrage stellen, wann welche Nummer erforderlich/anzuwenden ist.


    Wir haben verschiedene Einrichtungen, die sich an unterschiedlichen Standorten befinden.

    Ist es hierzu erforderlich für jede Einrichtung eine eigenständige Betriebsstättennummer zu haben?


    Die DEÜV Meldungen werden alle mit der Betriebsnummer gemeldet (Betriebsstättennummer haben wir nicht in Anwendung)


    Im Zusammenhang der BGW haben wir eine Übersicht gefunden, wo für jeden einzelnen Standort es eine eigene Nummer für die Meldung der Unfallanzeigen gibt.


    Entsprechend sind wir etwas verunsichert, welche Gewichtung eine Betriebsstättennummer hat.


    Wenn eine Umstellung hierzu vorgenommen werden muss, kann dies ohne Probleme unter dem Jahr erfolgen?

  • 02
    RE: Betriebsnummer VS Betriebsstättennummer

    Hallo AbrechnungsstelleLHSCRH,
     
    zunächst ist es aus unserer Sichtweise notwendig, zwischen der Begrifflichkeit „Betriebsnummer“ und „Betriebsstättennummer“ zu unterscheiden.
     
    Bei einer Betriebsnummer im Sinne des Meldeverfahrens handelt es sich um eine Nummer zur Identifikation eines Betriebes, die von der Bundesagentur für Arbeit (Betriebsnummern-Service) vergeben wird. Sie wird ausgestellt für jede natürliche oder juristische Person, für die mindestens ein sozialversicherungspflichtiger bzw. geringfügig Beschäftigter tätig ist.
     
    Hingegen dient eine Betriebsstättennummer für Leistungserbringer, um Abrechnungen einzelner Leistungen und eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Sie wird durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, vergeben.
     
    Ein Zusammenhang dieser beiden Nummern ist für uns nicht erkennbar. Zu weiteren Fragen zur Betriebsstättennummer empfehlen wir Ihnen, sich mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Verbindung zu setzen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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