Sehr geehrte Damen und Herren,
da in manchen Formularen die Aufführung Betriebsnummer und Betriebsstättennummer erfolgt wollten wir hierzu eine Anfrage stellen, wann welche Nummer erforderlich/anzuwenden ist.
Wir haben verschiedene Einrichtungen, die sich an unterschiedlichen Standorten befinden.
Ist es hierzu erforderlich für jede Einrichtung eine eigenständige Betriebsstättennummer zu haben?
Die DEÜV Meldungen werden alle mit der Betriebsnummer gemeldet (Betriebsstättennummer haben wir nicht in Anwendung)
Im Zusammenhang der BGW haben wir eine Übersicht gefunden, wo für jeden einzelnen Standort es eine eigene Nummer für die Meldung der Unfallanzeigen gibt.
Entsprechend sind wir etwas verunsichert, welche Gewichtung eine Betriebsstättennummer hat.
Wenn eine Umstellung hierzu vorgenommen werden muss, kann dies ohne Probleme unter dem Jahr erfolgen?