Guten Tag, wenn ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt wird, muss eine neue Betriebsnummer beantragt werden?
Müssen noch andere Faktoren im Bereich Lohnabrechnung berücksichtigt werden?
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Guten Tag, wenn ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt wird, muss eine neue Betriebsnummer beantragt werden?
Müssen noch andere Faktoren im Bereich Lohnabrechnung berücksichtigt werden?
Vielen Dank.
Hallo Lohn,
bei der Beantwortung der Frage, ob in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt durch die Änderung der Rechtsform eine neue Betriebsnummer zu beantragen ist, erfolgt die Bewertung in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht durch den Arbeitgeber oder die hierfür zuständige Stelle. Es besteht die Möglichkeit, eine neue Betriebsnummer zu beantragen oder mit Einverständnis aller Beteiligten die bisherige Betriebsnummer zu übernehmen.
Hierbei ist vordergründig zu klären, ob von einem durchgehenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist, weil der neue Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers eintritt oder ob ein neuer Arbeitsvertrag mit einer rechtlich anderen (natürlichen oder juristischen) Person vereinbart wird. Das Ergebnis hat entscheidende Auswirkungen auf das Meldeverfahren in der Sozialversicherung.
Da es zu diesem Thema keine Konkretisierung Seitens der zuständigen Stellen gibt, ist es aus unserer Sicht ratsam, beim Wechsel der Rechtsform (von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH), eine neue Betriebsnummer zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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