Hallo,
würden Sie mir bitte bei folgender Frage weiterhelfen?
Betriebliche KV soll den Mitarbeitern gewährt werden (mtl. 40 €). Die Sachbezugsfreigrenze ist bereits anderweitig ausgeschöpft. Nun soll ein Antrag beim FA gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gestellt werden. We4nn dem stattgegeben werden würde, wäre die Zuwendung dann nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV beitragsfrei. Wäre es vor diesem Hintergrund schädlich, wenn die BKV vom Arbeitgeber in einer Gesamtsumme einmal jährlich an die Versicherung gezahlt würde aber monatlich laufend im Lohn die Zuwendung mit 40 € pauschal versteuert werden würde? Würde durch die jährliche Zahlung auch beitragsrechtlich eine hier schädliche Einmalzahlung im Sinne des § 23a SGB IV zu unterstellen?
Besten Dank vorab
PS: gibt es dazu ein Besprechungsergebnis?