Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es grundsätzlich korrekt, dass eine betriebliche Krankenversicherung unter 50 € als Steuer- und beitragsfreier Sachbezug abgerechnet werden kann?
Ist es möglich, wenn die 50 € Sachbezugsgrenze überschritten wird, die betriebliche Krankenversicherung als individuell versteuerten Sachbezug abzurechnen? Der Arbeitnehmer trägt die Lohnsteuer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig die Sozialversicherung?
Und wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Krankenversicherung mtl. in Höhe von 22,00 Euro und zusätzlich einen Gutschein in Höhe von 50 € erhält. Sind dann die kompletten 72,00 Euro Steuer- und beitragspflichtig?
Sprich, dürfte der Gutschein max. 28 Euro betragen, damit Betriebliche Krankenversicherung und Gutschein zusammen 50 €, Steuer- und beitragsfrei bleiben?
Ich danke für Ihre Unterstützung