Hallo zusammen, wir möchten den Arbeitnehmern eine betriebliche Krankenversicherung gewähren. Diese soll nach 37b (Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen) versteuert werden.
Es fallen SV Beiträge an, diese möchte der Arbeitgeber komplett übernehmen.
Der Arbeitnehmer soll keinerlei Kosten resuktierend aus der bKV tragen.
Ist es möglich, dass der Arbeitgeber die anfallenden Beiträge für AG und AN übernimmt und diese abführt? Der Arbeiteger erhöht das SV Brutto um den Betrag der bKV und zahlt die daraus entstehenden Beiträge 1:1 an die Krankenkassen?
Oder stell dies einen weiteren geldwerten Vorteil dar und wir müssen den Arbeitnehmern deren anfallende Beiträge selbst zahlen lassen und um dies auszugleichen eine Nettohochrechnung laufen lassen, die das Brutto entsprechend erhöht, sodass der Arbeitnehmer keinen Nachteil durch die bKV hat?
Können Sie mir bitte schildern, wie hier die Berechnung der SV Beiträge erfolgt?
Ich danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Antwort.