Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe folgenden Fall und hätte gerne dazu ihre geschätzte Auffassung.
Eine Mitarbeiterin. die bisher Vollzeit gearbeitet hat und eine betriebliche Altersvorsorge von 200€ umgewandelt hat ist jetzt in Elternzeit.
Sie möchte in der Elternzeit geringfügig arbeiten und falls möglich ihre betriebliche Altersversorgung weiterführen.
Der Minijob wir rentenversicherungspflichtig geführt.
Sie arbeitet ungefähr 20h die Woche , so dass Sie ca auf 370€ Monatslohn kommt.
Der Arbeitgeber zahlt seinen Pflichtbeitrag von 15% der Rest sollte umgewandelt werden.
sehen Sie bei dieser Konstellation ein Problem.
Im Voraus herzlichen DANK für ihre werte Meinung.
MFG
Barbera