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  • 01
    betriebliche Altersvorsorge

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich habe folgenden Fall und hätte gerne dazu ihre geschätzte Auffassung.

    Eine Mitarbeiterin. die bisher Vollzeit gearbeitet hat und eine betriebliche Altersvorsorge von 200€ umgewandelt hat ist jetzt in Elternzeit.

    Sie möchte in der Elternzeit geringfügig arbeiten und falls möglich ihre betriebliche Altersversorgung weiterführen.

    Der Minijob wir rentenversicherungspflichtig geführt.

    Sie arbeitet ungefähr 20h die Woche , so dass Sie ca auf 370€ Monatslohn kommt.

    Der Arbeitgeber zahlt seinen Pflichtbeitrag von 15% der Rest sollte umgewandelt werden.

    sehen Sie bei dieser Konstellation ein Problem.

    Im Voraus herzlichen DANK für ihre werte Meinung.

    MFG

    Barbera

  • 02
    RE: betriebliche Altersvorsorge

    Hallo Barbera,
     
    da auch geringfügig entlohnte Beschäftige grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben, spricht aus unserer Sichtweise prinzipiell nichts gegen die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise.
     
    Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung von Zahlungen des Arbeitgebers im Rahmen einer bAV setzt ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus, bei dem es sich auch um ein geringfügiges entlohntes Beschäftigungsverhältnis handeln kann.
     
    Allerdings sind auch in Fällen der von beschriebenen Art die Regelungen des Mindestlohns zu beachten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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