Hallo.
Wir haben einen Minijobber der bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat. Theoretisch kann er beliebig viel dazuverdienen. Allerdings muss die Grenze in Höhe von 6.672,00 € jährlich dennoch eingehalten werden, da es sich sonst nicht mehr um einen Minijob handelt. Ist dem so?
Die zweite Frage bezieht sich auf die Betrachtung der Hinzuverdienstgrenze. Wir betrachten kein Zeitjahr sondern ein Kalenderjahr. Wie können wir diese Betrachtung dokumentieren, um bei einer SV-Prüfung keine Nachteile zu erleiden
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Wimmler