Hallo Experten-Team,
eine Kollegin arbeitet seit 01.01.2024 als Minijobber. Sie ist mit 63 vorzeitig in Rente gegangen. Vom 01.01. bis 31.10.24 verdient bzw. wird sie 538,00 € verdienen. Aufgrund einer unvorhersehbaren Kündigung eines Mitarbeiters zum 01.11.2024 wird die Minijobberin im November und Dezember 2024 das doppelte ihrer Arbeitszeit arbeiten müssen. Bedeutet Sie wird im November und Dezember 2024 jeweils 1.076,00 € verdienen. Damit überschreitet Sie unvorhersehbar die Jahresverdienstgrenze in Höhe von 6.456,00 €. Der Jahresverdienst für 2024 beträgt dann 7.532,00€. Die geringfügige Beschäftigung wird vom 01.01.2024 bis einschließlich 31.10.2024 pauschal versteuert. Kann ich sie in den Monaten, wo sie unvorhersehbar die Verdienstgrenze überschreitet in der Pauschalversteuerung belassen oder muss der Verdienst in den beiden Monaten (11/24+12/24), mit der Steuerklasse VI abgerechnet werden, weil die Rente mit der Steuerklasse IV versteuert wird?
Vielen Dank und viele Grüße.