Guten Tag,
wir haben einen Rentner mit der Beitragsgruppe 3221 und der Personengruppe 119 geschlüsselt. Er bekommt ein regelmäßiges Entgelt in Höhe von 480 €. Sofern er die Bestandsschutzregelung in Anspruch nehmen möchte, wären doch die Rentenversicherungsbeiträge an die Knappschaft abzuführen. Wie kann ich das schlüsseln, damit ich 2 Einzugsstellen habe? Sofern der Rentner in den Minijob wechseln möchte, können wir dies für die Zukunft entscheiden oder müssten wir ihn zum 01.10.2022 rückwirkend ummelden?
MfG
Personalbüro