Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    besondere JAEG

    Guten Tag,

    bei uns beginnt ab 01.04. ein Arbeitnehmer, der seit 01.07.2001 privat krankenversichert ist aufgrund von Selbstständigkeit. die Person möchte weiterhin privat versichert bleiben.


    Gilt für diese Person die besondere JAEG, da er vor dem Stichtag 31.12.2002 bereits privat versichert war? Die Frage ist außerdem, ob die Stichtagsregelung auch für Selbstständige gilt oder nur für damalige Arbeitnehmer.


    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

  • 02
    RE: besondere JAEG

    Guten Tag,
     
    die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nach § 6 Abs. 7 SGB V für Arbeiter und Angestellte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren.
     
    Die besondere JAE-Grenze findet somit keine Anwendung, wenn die Person aufgrund seiner selbstständigen Tätigkeit krankenversicherungsfrei war.
     
    Insoweit tritt bei Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherungspflicht ein.
     
    Hat der Arbeitnehmer jedoch bereits das 55. Lebensjahr vollendet, tritt keine Krankenversicherungspflicht ein und er könnte in der privaten Krankenversicherung verbleiben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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