Guten Tag,
bei uns beginnt ab 01.04. ein Arbeitnehmer, der seit 01.07.2001 privat krankenversichert ist aufgrund von Selbstständigkeit. die Person möchte weiterhin privat versichert bleiben.
Gilt für diese Person die besondere JAEG, da er vor dem Stichtag 31.12.2002 bereits privat versichert war? Die Frage ist außerdem, ob die Stichtagsregelung auch für Selbstständige gilt oder nur für damalige Arbeitnehmer.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!