Liebes Expertenteam,
wir beschäftigen einen Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze der bei Eintritt in den Rentenbezug gesetzlich freiwillig KV/PV versichert war. Das Gehalt bei uns liegt unter der BBG der KV/PV in Höhe von 1500 Euro monatlich. Der BGS lautet 0321 mit der Personengruppe 119. Besteht für unseren Mitarbeitenden ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen gesetzlichen KV/PV?