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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Bescheinigung private KV/PV

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ab dem 01.01.2026 werden ja die Beiträge zur privaten KV/PV digital eingespielt. Die Dame ist pflichtversichert, da sie die JAE Grenze nicht übersteigt.


    Mir wurde jetzt der Beitrag zur privaten KV eingespielt. Ich glaube Sie hat eine private Krankenversicherung und daher wird der Betrag eingespielt. Werden private Einzahlungen auch eingespielt. Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Bescheinigung private KV/PV

    Soll der eingespielte Betrag trotzdem hinterlegt werden oder gelöscht werden?

  • 03
    RE: Bescheinigung private KV/PV

    Guten Tag,
     
    Beiträge von Angestellten und Beamten für eine private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung werden ab dem 1. Januar 2026 elektronisch übermittelt und beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden dem Arbeitgeber die für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklasse und Freibeträge) zum automatisierten Datenabruf bereitgestellt.
     
    Da Ihre Mitarbeiterin, wie Sie schildern, sozialversicherungspflichtig ist, ist eine Übermittlung der Daten des privaten Versicherungsunternehmens für uns nicht nachzuvollziehen. Sie erhalten die Daten grundsätzlich zur Ermittlung des von Ihnen für die PKV-Versicherten zu zahlenden Zuschüsse nach § 257 SGB V. Mit Abführung der Pflichtbeiträge entfällt nach unserem Verständnis jeglicher weitergehender Anspruch auf ein Beitragszuschuss.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen hierzu keine Auskunft geben können, wie Sie mit dieser Information umgehen sollten.
     
    Aus Sicht der Sozialversicherung ist bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern eine Übermittlung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht notwendig, die Daten insofern nicht relevant.
     
    Ggf. erfragen Sie bei Ihrem Arbeitgeberverband das empfohlene Vorgehen.
     
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 04
    RE: Bescheinigung private KV/PV

    Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Werden Beiträge z.B. Zusatzversicherung also kein Basis Schutz auch zurückgemeldet. ?

  • 05
    RE: Bescheinigung private KV/PV

    Guten Tag,
     
    nach unserem Kenntnisstand werden nur die Daten für „Voll-PKV-Versicherte“ übermittelt.
     
    Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 8. Dezember 2025 (IV C 5 - S 2363/00047/009) informiert.
     
    Hier heißt es wörtlich:
    „Um die bisherigen Papierbescheinigungen zu ersetzen, beinhaltet die elektronische Datenübermittlung folgende Werte:
    a) die Höhe der monatlichen Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung eines steuerfreien Zuschusses für diese Beiträge vorliegen, und
    b) die Höhe der monatlichen Beiträge für eine private Basiskranken- und Pflege[1]Pflichtversicherung.
     
    Die Datenübermittlung an das BZSt umfasst die Beitragswerte für substitutive Kranken- bzw. Pflegepflichtversicherungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung ersetzen. Nicht umfasst ist die Datenübermittlung für private Zusatzversicherungen wie z. B. eine Krankentagegeld- oder eine Krankenhaustagegeldversicherung.
     
    Da wir als gesetzliche Krankenkasse in das Verfahren nicht eingebunden sind, können wir keine weitergehenden Informationen geben. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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