Guten Tag,
ein AG hat von der DRV Bund eine Bescheinigung für den AG nach §9 Abs. 2 Buchst. a) Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten?
Muß hier der AG bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten oder fällt die AN in dieser Zeit in das Übergangsgeld?
Vielen Dank!