Expertenforum - Beschäftigungsverbot

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  • 01
    Beschäftigungsverbot

    Hallo,


    eine Mitarbeiterin die Stundenlohn bezieht und monatlich ihre Überstunden ausbezahlt bekommt haben wir ins Beschäftigungsverbot geschickt. Welche Entgeltbestandteile muss ich für die Durchschnittsberechnung heranziehen? Normalstunden und Überstunden und die dafür bezogenen Zuschläge? Weiterhin hat sie Urlaubsgeld in den letzten 13 Wochen enthalten, fließt das ebenfalls mit in die Berechnung ein? Eine Lohnerhöhung hatte sie im Letzten Monat auch noch bekommen, muss ich die ersten beiden Monate mit dem höheren Stundenlohn bewerten?


     

  • 02
    RE: Beschäftigungsverbot

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    In die Berechnung des Mutterschutzlohns sind die Normalstunden, die Überstunden sowie die dafür bezogenen Zuschläge einzubeziehen. Es gilt der dreimonatige Referenzzeitraum.


    Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 MuSchG ist für die Berechnung des Mutterschutzlohnes einmalig gezahltes Arbeitsentgelt unberücksichtigt zu lassen. Bei dem von Ihnen angeführten Urlaubsgeld handelt es sich, sofern es als Einmalbetrag gezahlt wurde, um ein solches einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, welches also in die Berechnung des Mutterschutzlohns nicht einfließt.


    Gemäß § 21 Abs. 4 MuSchG ist dagegen von dem erhöhten Stundenentgelt auszugehen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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