Liebe Experten, ich habe folgende Frage:
Mitarbeiterin befindet sich bis 2026 in Elternzeit.
2. Vertrag für TZ Beschäftigung ab 01.06.25 während der Elternzeit bis Ende 1. Elternzeit in 2026 befristet.
BV vom Arzt ab 27.06.25
Auf welcher Basis erhält die Mitarbeiterin das Gehalt während des BV? und welches bekommen wir von der Krankenkasse erstattet? Sie beansprucht das Gehalt auf Vollzeitbasis von vor der Vertragsänderung ab 01.06.25. Sie sagt, wir müssen das Gehalt der letzten 3 Monate von vor der Schwangerschaft zahlen, was dann ja Vollzeit wäre. § 18 MuSchG
vielen lieben Dank
MfG