Das Entgelt für eine Mitarbeiterin mit Beschäftigungsverbot muss die Grundlage zur Berechnung aus den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft gezogen werden. Dadurch kommt es vor, dass das Entgelt in 2026 bei einem vollständigen Beschäftigungsverbot unter dem ab 2026 geltenden Mindestlohn liegt.
Ist das richtig?