Hallo Expertenteam,
wie ist die aktuelle Situation zum Ausspruch eines Beschäftigungsverbots bei schwangeren Mitarbeiterinnen im Einzelhandel aufgrund des Coronavirus und zahlreichem Kundenkontakt. Der Coronavirus wurde laut Biostoffverordnung der Risikogruppe 3 zugeordnet. Dementsprechend war ein Beschäftigungsverbot zu erteilen, wenn der Kundenkontakt nicht vermieden werden kann.
Ist das weiterhin so oder gibt es durch die kürzlich erfolgten Lockerungen der Coronamaßnahmen auch Änderungen in den Bedingungen für ein betriebliches Beschäftigungsverbot?
Vielen Dank