Hallo liebes Expertenteam,
ein Kunde hat zum 01.07.2025 eine neue Mitarbeiterin als Pflegehelferin.
Sie hat einen Tag gearbeitet und noch am selben Tag eine Bescheinigung mit Datum vom 01.07.2025 über eine Schwangerschaft abgegeben, mit der Ankündigung, ins Beschäftigungsverbot zu gehen. Danach war sie 2 Wochen krank geschrieben. Das Beschäftigungsverbot geht ab 08.07.2025. Ich würde jetzt das Beschäftigungsverbot erst nach Ende der Krankschreibung hinterlegen. Welches Gehalt ist für das Beschäftigungsverbot anzusetzen? Ein Durchschnittsgehalt vor Beginn des Beschäftigungsverbotes gibt es beim Kunden nicht. Vor dem Antritt bei unserem Kunden war sie in einem anderen Unternehmen beschäftigt. Muss sie das Gehalt, welches sie dort verdient hat, angeben?
Vielen Dank für Ihre Antwort