Guten Morgen,
wir haben folgenden Sachverhalt:
* voraussichtlicher Entbindungstermin: 19.10.2025
* Geburt: 15.10.2025
* Mutterschutz bis: 14.12.2025
* Elternzeit beantragt bereits im August für 2 Jahre nach Geburt
Am 15.12.2025 hat die Mitarbeiterin ein Ärztliches Beschäftigungsverbot vorgelegt, welches sich auf die Geburt am 15.10.2025 und auf den §16 (1) MuSchG bezieht. Eine erneute Schwangerschaft besteht nicht. Nach Rückfrage bei der Mitarbeiterin teilte diese mit, dass "sich das mit der Elternzeit erübrigt hat, da zum Zeitpunkt der Antragsstellung der Elternzeit noch nicht bekannt war, dass sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot bekomme".
Einen solchen Fall hatten wir bisher nicht. Grundsätzlich bezieht sich §16 (1) MuSchG ja auf eine Schwangerschaft weshalb ich erstmal annehmen würde, dass das vorgelegte Attest keine Wirkung erzielt. Besteht aber die Möglichkeit auf ein BV gemäß §16 (2) MuSchG? Und wenn ja, hat dieses Wirkung trotz bereits beantragter Elternzeit? Demnach würde für uns als Arbeitgeber ja wieder Lohnfortzahlung bestehen.
Zudem hat die Mitarbeiterin die Geburt des Kindes selber nicht angezeigt. Erst nach mehrmaliger vergeblicher Kontaktversuche hat sie per Mail das Attest übersandt. Nach Rückfrage bei der Krankenkasse wurde mir zumindest das Geburtsdatum bestätigt. Eine Geburtsurkunde oder zumindest eine Bescheinigung liegt bis heute nicht vor.
Besten Dank im Voraus!