Eine beantragte Elternzeit kann durch eine neue Schwangerschaft mit neuem Mutterschutz unterbrochen werden. Gilt dies auch für das Beschäftigungsverbot?
Eine Mitarbeiterin der Pflege ist während der Elternzeit wieder schwanger und möchte diese mit Beschäftigungsverbot und später mit Mutterschutz unterbrechen. Dadurch würde sie natürlich wieder Gehalt bekommen. Ist diese Kombination überhaupt möglich, da ja von Anfang klar ist, dass keine Arbeitsleistung möglich ist.
Würden wir als Unternehmen von der Krankenkasse eine Rückerstattung erhalten (U2)?