Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen eine Minijoberin auf Festgehalt, die als Hauptjob eine Teilzeitstelle hat.
Jetzt hat Sie uns ein Beschäftigungsverbot vorleget, in dem steht, dass Sie nur 4 Stunden am Tag arbeiten darf. Jetzt ist die Frage, ob die 4 Stunden auf beide Beschäftigungen aufgeteilt werden oder wie das gehandhabt wird. Bitte mit nennung der Quelle. Danke!
Herzlichen Dank für Ihre Mühen!
Liebe Grüße
Anja