Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin befindet sich im Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen. Für die Berechnung des Mutterschaftslohnes haben wir die 3 Monate vor der Schwangerschaft (Rückrechnung 280 Tage vom voraussichtlichen Geburtstermin) berücksichtigt. Jetzt gab es im April und Juli diesen Jahres Tariferhöhungen. Werden diese bei der Berechnung des Mutterschaftslohnes berücksichtigt? Wenn ja, wie?
Für die Beantwortung meiner Frage, bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Britta B.