Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist Tariferhöhung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Arbeitnehmerin befindet sich im Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen. Für die Berechnung des Mutterschaftslohnes haben wir die 3 Monate vor der Schwangerschaft (Rückrechnung 280 Tage vom voraussichtlichen Geburtstermin) berücksichtigt. Jetzt gab es im April und Juli diesen Jahres Tariferhöhungen. Werden diese bei der Berechnung des Mutterschaftslohnes berücksichtigt? Wenn ja, wie?

    Für die Beantwortung meiner Frage, bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Britta B.

  • 02
    RE: Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist Tariferhöhung

    Hallo Britta B.,
     
    Ihre Frage zur Berücksichtigung von Tariferhöhungen bei der Ermittlung des Mutterschaftslohnes während eines Beschäftigungsverbotes betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Sollte Ihre Frage auf die Erstattung im Rahmen des Umlageverfahrens U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) abzielen, gilt grundsätzlich folgendes:

    Der Mutterschutzlohn nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll den Verdienstausfall in Folge eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots ausgleichen. Ziel ist es, die Arbeitnehmerin so zu stellen, als ob sie ohne mutterschutzrechtliche Beschränkungen hätte weiterarbeiten können.

    Die Erstattungsregelungen nach dem AAG knüpfen in einem solchen Fall an das vom Arbeitgeber verpflichtend zu zahlendes Arbeitsentgelt während eines Beschäftigungsverbotes an, ohne dass das AAG weitere oder eigenständige Bestimmungen zur Ermittlung des Erstattungsbetrags enthält.
     
    Ob ein – auch der Höhe nach – rechtmäßiger Anspruch auf Arbeitsentgelt während eines Beschäftigungsverbotes nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen besteht, ist in erster Linie eine arbeitsrechtlich zu klärende (Vor-)Frage.
     
    Wird durch den Arbeitgeber nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ein rechtmäßiger Anspruch auf das fortgezahlte Arbeitsentgelt erkannt, ist diese Beurteilung grundsätzlich auch im Erstattungsverfahren von den Krankenkassen zu beachten. Das legt nahe, das die für die Ermittlung des Mutterschutzlohnes maßgebenden (arbeitsrechtlichen) Grundsätze auch für das Erstattungsverfahren nach dem AAG entsprechend anzuwenden sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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