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  • 01
    Beschäftigungsverbot

    Hallo,

    ist es möglich eine Arbeitnehmerin einzustellen, bei welcher ein Beschäftigungsverbot bei einem anderen Arbeitgeber vorliegt.

    Hintergrund: Ein neuer Arbeitgeber (Betriebseröffnung) möchte sich eine Arbeitnehmerin "Sichern", damit diese nach dem Mutterschutz bei ihm anfangen kann zu arbeiten.


    Ich denke die 4 Wochen - Wartezeit, wie bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, dürften hier r nicht anfallen, da es ich um ein Beschäftigungsverbot und nicht um eine Krankheit handelt.

    Kann es Probleme bezüglich der U2 geben, da die Krankenkasse ja dann ab dem ersten Tag, der Neueinstellung, die Entgeltfortzahlung während des Beschäftigungsverbotes erstatten müsste.

    Bzw. ist dies arbeitsrechtlich überhaupt möglich.

    Vielen lieben Dank für eine Antwort

     

  • 02
    RE: Beschäftigungsverbot

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich ist es ohne Weiteres zulässig, mit einer Mitarbeiterin, die sich im Beschäftigungsverbot „befindet“ einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Der Anspruch auf Erstattung der gezahlten Vergütung (Mutterschutzlohn) besteht ebenfalls. Eine vierwöchige Wartefrist existiert hier nicht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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