Eine schwangere Beschäftigte ist im stundenweisen Beschäftigungsverbot. Die Beschäftigte darf nur maximal 4 Stunden arbeiten. Ohne weitere Begründung arbeitet die Beschäftigte jedoch nur 2 Stunden täglich. Dürfen die nicht gearbeiteten, fehlenden Stunden im Arbeitszeitkonto gekürzt werden?
MFG
LisaBezüge