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  • 01
    Beschäftigungsverbot

    Eine schwangere Beschäftigte ist im stundenweisen Beschäftigungsverbot. Die Beschäftigte darf nur maximal 4 Stunden arbeiten. Ohne weitere Begründung arbeitet die Beschäftigte jedoch nur 2 Stunden täglich. Dürfen die nicht gearbeiteten, fehlenden Stunden im Arbeitszeitkonto gekürzt werden?


    MFG


    LisaBezüge

  • 02
    RE: Beschäftigungsverbot

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sollte es keinen rechtfertigenden Grund dafür geben, dass die Mitarbeiterin nur zwei statt der zulässigen vier Stunden täglich arbeitet, fehlt sie tatsächlich im Umfang von zwei Stunden unentschuldigt.


    Eine Verrechnung mit etwaigen Guthabenstunden auf dem Arbeitszeitkonto kommt allerdings nur in Betracht, wenn die zugrunde liegende Regelung eine solche "Verrechnung" zulässt. Mitunter werden die Arbeitszeitkonten auch als reine Guthabenkonten geführt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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