Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Beschäftigte hat vom Arzt ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Dieses verbietet alle Tätigkeiten über 4,0h. Ihre reguläre Arbeitszeit beträgt 8h. Wenn die Beschäftigte an einem Tag nur 3h gearbeitet hat, ist die Arbeitszeit in der Zeit-Erfassung dann trotzdem auf 8h aufzufüllen oder macht die Beschäftigte dann trotz Beschäftigungsverbot Minusstunden?
Mit freundlichen Grüßen
Lisa H.