Guten Tag, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsort. Ich habe einen Mitarbeiter, der vier Wochen saisonbedingt bei mir arbeitet. Er arbeitet die ganze Zeit in meinem Imbiss. Ist das dann der Beschäftigungsort? Oder der Ort, an dem ich mein Büro habe. Dort ist er aber nur selten, da er direkt von der Pension zum Imbiss fährt. Danke
Expertenforum - Beschäftigungsort

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Beschäftigungsort
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RE: Beschäftigungsort
Guten Tag,
der Beschäftigungsort im Sinne des § 9 SGB IV ist der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird.
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung wird die Tätigkeit im Imbiss ausgeübt, also ist dies der Beschäftigungsort.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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