Sehr geehrtes Expertenteam,
wir beschäftigen einen Pensionär, geb. 08/1961. Es ist eine Nebenbeschäftigung mit Steuerklasse 6. Bisher war er mit Personengruppenschlüssel 119 und Beitragsgruppenschlüssel 0310 angemeldet. Jetzt sagt unser Lohnabrechnungsprogramm, dass der Beitragsgruppenschlüssel nicht stimmt. Ändert sich bei dem Beitragsgruppenschlüssel in der RV etwas mit 63 Jahren als Pensionär???
Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen