Hallo, die Mitarbeiterin ist 64 Jahre und bezieht Vollrente als besonders langjährig Versicherte. Sie ist noch weiterhin in Vollzeit tätig. Wie muss sie in der Sozialversicherung geschlüsselt werden. Zahlt sie auch weiterhin Arbeitslosenbeiträge? somit hätte sie doch auch Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn sie nun arbeitslos werden würde?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.