Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit einer Bitte an Sie und hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Wir planen zum 01.03.2026 einen Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig einzustellen, der bis 28.02.2026 Beamter ist.
Ab 01.03.2026 ist der Herr Pensionär (vormals Polizeibeamter der Stadt Hamburg) und hat Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Ich habe in einem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern nachgelesen und bin der Meinung, dass der Beitragsgruppenschlüssel 0310 lauten müsste, Personengruppenschlüssel 119.
Keine Kranken- und Pflegeversicherung, aber Beitrag zur Rentenversicherung seitens des AG und Arbeitslosenversicherung AG und AN, da die Regelaltersgrenze von 67 Jahren noch nicht erreicht wurde.
Der Bewerber ist zum Zeitpunkt der Einstellung gerade 60 Jahre alt.
Ferner habe ich nachgelesen, dass der angehende Mitarbeiter auf die Rentenversicherungsfreiheit in der RV verzichten kann, dann wäre der Beitragsgruppenschlüssel 0110? Und Personengruppenschlüssel 120?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße
Gehaltsfee