Expertenforum - Beschäftigung von Ordensschwestern als Auszubildende

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Beschäftigung von Ordensschwestern als Auszubildende

    Hallo Expertenteam,

    wie ist eine Mitschwester einer Ordensgemeinschaft sv-rechtlich zu beurteilen, wenn sie einen Ausbildungsvertrag mit uns für ein einjährige Ausbildung abschließt. Sie gehört einer privaten Krankenversicherung an.

    Vielen Dank vorab.

     

  • 02
    RE: Beschäftigung von Ordensschwestern als Auszubildende

    Hallo SAB,

    Ordensangehörige, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe religiöser oder karitativer Art bestimmt ist, sind grundsätzlich keine Beschäftigten im Sinne der Sozialversicherung. Dazu gehören insbesondere Mitglieder von Orden, Kongregationen der katholischen Kirche, evangelische Diakonissen sowie Novizen und Postulanten.

    Dagegen sind jedoch solche Personen als Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung anzusehen, sofern sie  wie ein Arbeitnehmer auftreten und auf der Grundlage eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags ihre Arbeitskraft zum Zwecke des wirtschaftlichen Erwerbs zur Verfügung stellen.

    Wenn wir davon ausgehen, dass die im zweiten Absatz beschriebenen Regelungen in Ihrem Fall zutreffen, unterliegt das Ausbildungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.