Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beschäftigung von ausländischen Studenten

    Hallo,


    wir möchten einen österreichischen Studenten mit Wohnsitz in Österreich (Grenzgänger) als Werkstudent in unserem Unternehmen in Deutschland beschäftigen. Ist er aufgrund der Werkstudententätigkeit beitragsfrei in der dt. Sozialversicherung?


    Herzlichen Dank schon vorab!

     

  • 02
    RE: Beschäftigung von ausländischen Studenten

    Guten Tag,
     
    Für Studierende aus dem Ausland gelten grundsätzlich die deutschen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit. Sie können auch als Werkstudent arbeiten. Kommt der Student aus einem Mitgliedsstaat der EU, aus einem EWR-Staat (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder der Schweiz und hat eine solche Staatsangehörigkeit, gibt es keine Probleme. Denn es besteht Niederlassungs- und Tätigkeitsfreiheit. Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer deutschen oder ausländischen Hochschule.
     
    Insofern ist die Tätigkeit als Werkstudent mit einer Immatrikulation an einer österreichischen Hochschule als Grenzgänger in Deutschland möglich. Werkstudententätigkeiten sind  rentenversicherungspflichtig und daher mit den Beitragsgruppen 0100 an eine wählbare Krankenkasse zu melden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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