Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus:
- Mitarbeiter ohne Rentenbezug
- Mitarbeiter mit Teilrentenbezug
wie ist hier die Regelung in Bezug auf den Verzicht der Rentenversicherungsfreiheit?
Müssen wir diese bei beiden Mitarbeitern anfordern?
Danke für Ihre Rückmeldung und Info