Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beschäftigung über die Regelaltersgrenze _ Befreiung RV -

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei einer Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus:

    - Mitarbeiter ohne Rentenbezug

    - Mitarbeiter mit Teilrentenbezug

    wie ist hier die Regelung in Bezug auf den Verzicht der Rentenversicherungsfreiheit?

    Müssen wir diese bei beiden Mitarbeitern anfordern?

    Danke für Ihre Rückmeldung und Info

  • 02
    RE: Beschäftigung über die Regelaltersgrenze _ Befreiung RV -

    Guten Tag,
     
    die gesetzliche Rentenversicherungsfreiheit tritt erst ein, wenn die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht ist und eine Vollrente tatsächlich bezogen wird.
     
    Solange keine Rentenzahlung beantragt wurde oder lediglich eine Teilrente bezogen wird, liegt weiterhin Rentenversicherungspflicht vor. Die Beiträge wirken sich rentensteigernd aus.
    Ein Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht ist nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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