Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen eine Studentin während Ihrer Bachelorarbeit in unserem Betrieb. Für die 3-monatige Dauer der Beschäftigung haben wir einen Praktikumsvertrag mit ihr geschlossen. Sie erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 400,00€. Vorher war sie bereits als Werkstudentin bei uns tätig.
Ich bin mir jetzt unsicher wie wir unsere Studentin abrechnen sollen. Wäre sie dann in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei zu betrachten und es müssten keine U1 und U2 sowie Insolvenzgeldumlage abgeführt werden? Und müsste man als Personengruppenschlüssel dann die 190 verwenden?
Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Tamara Buchholz