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  • 01
    Beschäftigung Studentin während Bachelorarbeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir beschäftigen eine Studentin während Ihrer Bachelorarbeit in unserem Betrieb. Für die 3-monatige Dauer der Beschäftigung haben wir einen Praktikumsvertrag mit ihr geschlossen. Sie erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 400,00€. Vorher war sie bereits als Werkstudentin bei uns tätig.


    Ich bin mir jetzt unsicher wie wir unsere Studentin abrechnen sollen. Wäre sie dann in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei zu betrachten und es müssten keine U1 und U2 sowie Insolvenzgeldumlage abgeführt werden? Und müsste man als Personengruppenschlüssel dann die 190 verwenden?


    Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Unterstützung.


    Freundliche Grüße


    Tamara Buchholz

  • 02
    RE: Beschäftigung Studentin während Bachelorarbeit

    Sehr geehrte Frau Buchholz,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Abschlussarbeit (z. B. Bachelorarbeit) in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben dieser Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängigen Beschäftigten.
    Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, kommt weder Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in Betracht, noch sind für diese Personen Umlagebeiträge (U1, U2 sowie Insolvenzgeldumlage) zu entrichten.
    Dies gilt unabhängig davon, ob – wie in Ihrem Fall - ein (monatliches) Entgelt für die Erstellung der Bachelorarbeit gezahlt wird.
     
    Weil es sich bei diesen Personen auch nicht um Beschäftigte im Sinne der Unfallversicherung handelt, sind keine Meldungen mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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