Hallo liebes Expertenteam,
wir beschäftigen zum ersten Mal einen Rentner über 520.-- Euro. Benötigt man von dem Rentner eine Bescheinigung, dass er Altersvollrente bezieht? Er ist ja rentenversicherungsfrei.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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Hallo liebes Expertenteam,
wir beschäftigen zum ersten Mal einen Rentner über 520.-- Euro. Benötigt man von dem Rentner eine Bescheinigung, dass er Altersvollrente bezieht? Er ist ja rentenversicherungsfrei.
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Hallo ich weiß dass ich nichts weiß,
zunächst hat der Arbeitgeber jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden (§ 28a Sozialgesetzbuch (SGB) IV).
Hieraus erwächst für den Arbeitgeber die Verpflichtung, das Versicherungsverhältnis des jeweiligen Arbeitnehmers zu beurteilen.
Beschäftigte sind nach § 28o SGB IV verpflichtet, die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber ihrem Arbeitgeber zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen (z. B. den Rentenbescheid über den Bezug einer -rentenversicherungsfreien- Regelaltersrente) vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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