ein Teilzeitbeschäftigter Vollrentner, der eine Rente für besonders langjährig Versicherte erhält, muss in der Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung den vollen Beitrag bezahlen? Das ist doch völlig unlogisch. Ist es trotzdem richtig? In diesem Fall hat der Beschäftigte die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
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Beschäftigung Rentner
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RE: Beschäftigung Rentner
Guten Tag,
für gesetzlich krankenversicherte Bezieher einer Altersrente für (besonders) langjährig Versicherte vor Vollendung der Regelaltersgrenze lautet der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel „3111“ und der Personengruppenschlüssel und der Personengruppenschlüssel „120“.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Personen, die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollenden, erst mit Ablauf des Monats, in dem sie das maßgebliche Lebensjahr vollenden, versicherungsfrei.
Mit freundlichen Grüßen
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