Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen seit Kurzem eine 66-jährige Pensionärin (Beamtin im Ruhestand) im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Sie ist bei uns krankenversicherungsfrei, da sie aufgrund ihres Beamtenstatus
1. beihilfeberechtigt und
2. zusätzlich privat krankenversichert ist.
Hat die Mitarbeiterin einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
M. Mansholt