Guten Tag,
wir beschäftigen einen Pensionär. Dieser ist 64 Jahre alt und war in Hamburg Polizist. Die allgemeine Altersgrenze wird mit vollendeten 60. Lebensjahr für Polizeivollzugsbeamte erreicht.
Wir beschäftigen diesen Pensionär über der Geringfügigkeitsgrenze.
Festgesetzt habe ich nun Personengruppenschlüssel 109 sowie Beitragsgruppenschlüssel 0320. Ist die Einstufung der Schlüssel korrekt oder gilt die Allgemeine Altergrenze 01.11.2025 (Altersrente für langjährig Versicherte) bzw. 01.11.2027 (Regelaltersgrenze). Ist es korrekt, dass nun nur noch der Arbeitgeber Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat?
Herzliche Grüße.