Expertenforum - Beschäftigung neben Altersteilzeit

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  • 01
    Beschäftigung neben Altersteilzeit

    Hallo Expertenteam:

    Ist es möglich, dass ein Mitarbeiter, der sich in Altersteilzeit - Ruhephase - befindet, daneben eine oder mehrere Beschäftigungen bei einem oder mehreren anderen Arbeitgebern aufnimmt?

    Konkrete Fragen: Ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung möglich?

    Ist ein Minijob möglich?

    Wären auch mehrere Minijobs möglich, wenn die 556-€-Grenze in Summe nicht überschritten wird?

    Falls ja, wäre dann der zweite Minijob "normal" sozialversicherungspflichtig (Zusammenrechnung mit dem ATZ-Hauptjob) ?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Beschäftigung neben Altersteilzeit

    Hallo Gehaltsabrechner,
     
    für das Vorliegen einer Altersteilzeitbeschäftigung im Sinne der Sozialversicherung sind zusätzlich ausgeübte Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern unschädlich. Hierbei ist es unerheblich, ob die Nebenbeschäftigung während der Arbeits- oder Freistellungsphase ausgeübt bzw. begonnen wurde. Auch die Höhe des Arbeitsentgelts sowie der Versicherungsstatus der jeweiligen Beschäftigung ist hierbei unerheblich.
     
    Zu beachten ist, das bei mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen diese ab der zweiten (geringfügig entlohnten) mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung „normal sozialversicherungspflichtig“ über die jeweilige Krankenkasse zu melden und abzurechnen sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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