Ein Mitarbeiter hat jetzt die Regelaltersrentenalter erreicht und könnte Rente beantragen, geht aber seiner Beschäftigung ohne Rentenbezug weiter nach. Wie ist dieser Mitarbeiter sozialversicherungsrechtlich zu behandeln in Bezug auf:
Krankenversicherungspflicht
Rentenversicherungspflicht
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
Ich gehe zunächst davon aus, daß für die KV, RV und PV sich nichts ändert. Wie sieht es insbesondere für die Versicherung vor Arbeitslosigkeit aus, da hier ja die Möglichkeit, Altersrente zu beziehen, dem Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung vorrangig sein sollte?