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  • 01
    Beschäftigung mit Altersrente - langfristig Versicherte

    Liebes Expertenforum-Team,


    wir haben eine Arbeitnehmerin (P:101; B:1111) die ab 01.11.2025 im Ruhestand (Altersrente - langfristig Versicherte) ist. Ab dem 01.11.2025 wollen wir sie mit ihrer Altersrente beschäftigen (P:120; B:3111).


    Sie haben in einem Chat bereits geschrieben, dass die Arbeitnehmerin sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung muss, um die Ansprüche für die AV-Beiträge zu klären.


    Gibt es im SV-Bereich weitere Faktoren die berücksichtigt werden sollten?


    Ich wünsche euch einen schönen Tag!

  • 02
    RE: Beschäftigung mit Altersrente - langfristig Versicherte

    Guten Tag,
     
    in der Arbeitslosenversicherung sind Personen, die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollenden, erst mit Ablauf des Monats, in dem sie das maßgebliche Lebensjahr vollenden, versicherungsfrei. Eine Klärung ist hier nicht erforderlich.

    Ihrer Einschätzung, die Beitragsgruppen 3111 in Verbindung mit der Personengruppe 120 zu verwenden stimmen wir zu, wenn die gesetzlich krankenversicherte Bezieherin einer Altersrente für (besonders) langjährig Versicherte die Regelaltersgrenze noch nicht vollendet hat.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Beschäftigung mit Altersrente - langfristig Versicherte

    Danke - für die schnelle Rückmeldung!

    Also ist es so zu verstehen, dass bei einer Altersvollrente keine SV-Beiträge abgeführt werden.

    Aber bei einer Rente (langfristig versichert) erfolgt die Verbeitragung wie oben angegeben mit 3111 und 120.

  • 04
    RE: Beschäftigung mit Altersrente - langfristig Versicherte

    Guten Tag,
     
    auch bei beschäftigten Altersvollrentnern sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
     
    In der Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz, da der Anspruch auf Krankengeld unter anderem für Personen ausgeschlossen ist, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Renten­­versicherung erhalten.

    Beschäftigte Bezieher einer Altersvollrente, welche das Regelalter für die Altersvollrente erreicht haben, sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Es ist lediglich der Arbeitgeberanteil zu entrichten.
     
    In diesem Fall lautet die Beitragsgruppe „3321“ und der Personengruppenschlüssel „119“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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