Guten Tag,
ein Mitarbeiter plant seinen Wohnort in die Schweiz zu verlagern.
Die Tätigkeit wird weiterhin in Deutschland bei uns als angestellte Tätigkeit ausgeübt. Anderweitige Beschäftigungen werden nicht ausgeübt.
Der betroffene Mitarbeiter ist aktuell in Deutschland privat krankenversichert und plant sich mit Umzug in die Schweiz dort krankenversichern zu lassen.
Wir haben diese Anfrage bereits im Bereich Sozialversicherung gestellt und dort folgende Auskunft erhalten:
Ihr Fragestellung richtet sich - sofern wir Sie richtig verstehen – danach, ob der Mitarbeiter durch die Wohnortverlagerung in die Schweiz eine private Krankenversicherung dort abschließen kann oder ob er „weiterhin“ eine deutsche private Krankenversicherung in Anspruch nehmen „muss“.
Diese Frage betrifft nicht das Sozialversicherungsrecht.
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Können wir dem Mitarbeiter mitteilen, dass er sozialversicherungsrechtlich bei Ausübung seiner Tätigkeit in Deutschland seine private deutsche Kranken- und Pflegeversicherung beenden und in der Schweiz aufnehmen darf? Wie verhält es sich mit dem Arbeitgeberzuschuss?
Wie verhält es sich, wenn wir dem Mitarbeiter einen 2. Wohnsitz in Deutschland verlangen. Ist die Regelung dann anders gelagert?
Vielen Dank.