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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beschäftigung in Deutschland und Wohnort in der Schweiz / Kranken- und Pflegeversicherung

    Guten Tag,


    ein Mitarbeiter plant seinen Wohnort in die Schweiz zu verlagern.


    Die Tätigkeit wird weiterhin in Deutschland bei uns als angestellte Tätigkeit ausgeübt. Anderweitige Beschäftigungen werden nicht ausgeübt.


    Der betroffene Mitarbeiter ist aktuell in Deutschland privat krankenversichert und plant sich mit Umzug in die Schweiz dort krankenversichern zu lassen.


    Wir haben diese Anfrage bereits im Bereich Sozialversicherung gestellt und dort folgende Auskunft erhalten:

    Ihr Fragestellung richtet sich - sofern wir Sie richtig verstehen – danach, ob der Mitarbeiter durch die Wohnortverlagerung in die Schweiz eine private Krankenversicherung dort abschließen kann oder ob er „weiterhin“ eine deutsche private Krankenversicherung in Anspruch nehmen „muss“.


    Diese Frage betrifft nicht das Sozialversicherungsrecht.

    Link: www.aok.de/fk/hessen/tools/weitere-inhalte/expertenforum/discussion/controller/show/thread/beschaeftigung-in-deutschland-wohnort-in-der-schweiz/

    _________________________________________


    Können wir dem Mitarbeiter mitteilen, dass er sozialversicherungsrechtlich bei Ausübung seiner Tätigkeit in Deutschland seine private deutsche Kranken- und Pflegeversicherung beenden und in der Schweiz aufnehmen darf? Wie verhält es sich mit dem Arbeitgeberzuschuss?


    Wie verhält es sich, wenn wir dem Mitarbeiter einen 2. Wohnsitz in Deutschland verlangen. Ist die Regelung dann anders gelagert?


    Vielen Dank.


     

  • 02
    RE: Beschäftigung in Deutschland und Wohnort in der Schweiz / Kranken- und Pflegeversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Allerdings haben unsere Experten im Sozialversicherungsrecht Ihre Frage nach dem Arbeitgeberzuschuss gemäß § 257 SGB V auch bei Abschluss einer Krankenversicherung im Ausland beantwortet. Die dort gegebene Antwort ist auch meines Erachtens korrekt.


    Ob sich der Mitarbeiter in der Schweiz krankenversichern muss, richtet sich nach den dortigen Regelungen und betrifft daher tatsächlich nicht das deutsche Sozialversicherungsrecht. Wir bitten um Verständnis, dass wir daher diese Frage nicht beantworten können.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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