Guten Tag liebe Experten,
wir beschäftigen einen belgischen Mitarbeiter, der in Belgien wohnt und an 4 Tagen in der Woche aus dem Homeoffice und einen Tag in der Woche bei uns im Büro arbeitet. Die Sozialversicherungspflicht liegt somit in Belgien und wir rechnen ihn zu 80 % in Belgien und zu 20 % in Deutschland ab. Da er nicht mehr in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist, wäre dann der PGRS 900 und der BGRS 0000 richtig? Wie verhält es sich mit seinem Firmenwagen und der Fahrt pro Woche ins Büro. Sehen wir das richtig, dass 20 % des BLP und der Fahrt Wohnung / erste Tätigkeitsstätte abzurechnen sind? Zusätzlich ist vereinbart, dass der Mitarbeitende täglich Mahlzeitenschecks in Höhe von 8 Euro, eine Homeoffice-Pauschale von mtl. 150 Euro, privates Internet 20 Euro, Car Wash 15 Euro und 15 Euro Parking im Monat bekommt. Diese Leistungen sind in Belgien nicht steuer- und sv-pflichtig. Wenn wir auch davon jeweils 20 % abrechnen müssen, wie verhält es sich da mit einer Steuer- und SV- Pflicht?
Vielen Dank