Guten Tag liebes Expertentem,
werden nachstehende Einmalzahlungen bei der jährlichen Entgeltschätzung mit berücksichtigt?
(1) Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld // Hinweis auf den Lohnabrechnungen im Auszahlungsmonat: "Das Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung des Arbeitgebers, auf das auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht." Das Urlaubsgeld, wie auch das Weihnachtsgeld sind aufgrund "guter Zahlen" in den letzten Jahren in den jeweiligen Auszahlungsmonaten nach Entscheidung gezahlt worden.
(2) Prämie für das Vorjahr nach Bilanzerstellung // Hinweis auf der Lohnabrechnung im Auszahlungsmonat: "Die Prämie ist eine freiwillige und einmalige Zahlung des Arbeitgebers, auf das auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht." Die Prämie ist aufgrund "guter Zahlen" in den letzten Jahren im jeweiligen Auszahlungsmonat nach Entscheidung gezahlt worden.
=> Regelmäßigkeit oder keine Regelmäßigkeit aufgrund der Hinweise in den Lohnabrechnungen!
=> Wenn eine "Regelmäßigkeit" vorliegt: Ist die Sach-/Entscheidungslage eine andere, wenn sich die wirtschaftliche Lage der Firma ändert?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Tom